Wir machen
den Weg Bar­rie­re­frei

Uns liegt es am Her­zen, für alle Teilnehmer*innen unse­rer Ver­fah­ren Gleich­be­rech­ti­gung und Test­fair­ness her­zu­stel­len. Um dies zu garan­tie­ren, müs­sen in eini­gen Fäl­len indi­vi­du­el­le Anpas­sun­gen an unse­ren Testverfahren und Assess­ment Cen­tern vor­ge­nom­men wer­den. Dies kann z.B. bei einer kör­per­li­chen, psy­chi­schen, aber auch geis­ti­gen Ein­schrän­kung im Sin­ne einer (Schwer-)Behinderung der Fall sein.

Bar­rie­re­frei­heit im Online-Test

Gera­de digi­ta­le Testverfahren kön­nen beim Vor­lie­gen einer (Schwer-)Behinderung eine Bar­rie­re dar­stel­len (z.B. bei Seh­be­hin­de­run­gen). Um auch hier die Test­fair­ness sicher­zu­stel­len, befol­gen wir die Vor­ga­ben der Ver­ord­nung zur Schaf­fung bar­rie­re­frei­er Infor­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BITV 2.0).  Mit dem Erwerb des BITV 2.0 Zer­ti­fi­kats wird uns von unab­hän­gi­ger Sei­te attes­tiert, dass unser Online-Test bar­rie­re­frei ist. Das BITV 2.0 Zer­ti­fi­kat bestä­tigt, dass der Online-Test für Men­schen, die mit einer Behin­de­rung leben, grund­sätz­lich zugäng­lich und nutz­bar gestal­tet ist.

So stel­len sie einen Antrag

In eini­gen Fäl­len kön­nen die jeweils indi­vi­du­el­len Bege­ben­hei­ten den­noch eine Anpas­sung der Test­ge­stal­tung erfor­dern. Daher bie­ten wir Ihnen die Mög­lich­keit unse­re Ver­fah­ren in einer bar­rie­re­be­frei­ten Form durch­zu­füh­ren, die auf Ihre indi­vi­du­el­len Beson­der­hei­ten abge­stimmt wird. Wenn Sie dies in Anspruch neh­men möch­ten, stel­len Sie bit­te einen Antrag auf Bar­rie­re­be­frei­ung über unse­ren Ser­vice Desk oder rich­ten Ihr Anlie­gen direkt an die ein­stel­len­de Kör­per­scharft (z.B. Behör­de, Unter­neh­men). Die Ent­schei­dung über eine Anpas­sung des Online-Tests obliegt grund­sätz­lich der ein­stel­len­den Körperschaft. 

In eini­gen Fäl­len wer­den unse­re aus­ge­bil­de­ten Expert*innen in unter­stüt­zen­der Funk­ti­on zur Durch­füh­rung eines tele­fo­ni­schen Ana­mne­se­ge­sprächs mit ein­be­zo­gen. In die­sem Gespräch wird geklärt, an wel­che indi­vi­du­el­len Beson­der­hei­ten die Durch­füh­rung des Ver­fah­rens ggf. ange­passt wer­den muss. Nach dem Tele­fo­nat wird dann von uns alles Nöti­ge ver­an­lasst, um einen Nach­teils­aus­gleich herzustellen.

1. Antragstellung 

Sie wol­len eine Bar­rie­re­be­frei­ung für Ihren Online-Test bean­tra­gen? Nut­zen Sie dazu das ent­spre­chen­de Antrags­for­mu­lar in unse­rem Teilnehmer*innen Ser­vice Portal. 

2. Antragsprüfung 

Unse­re Mitarbeiter*innen prü­fen in Abstim­mung mit der ein­stel­len­den Behörde/Firma Ihren Antrag zur bar­rie­re­frei­en Testgestaltung. 

3. Test absolvieren 

Nach Prü­fung Ihres Antrags wer­den ggf. indi­vi­du­el­le Anpas­sun­gen am Online-Test vor­ge­nom­men. Sie kön­nen den Online-Test dar­auf­hin in einer auf Sie abge­stimm­ten bar­rie­re­be­frei­ten Form durchführen.